Siehe hierzu auch die weiterführenden infos unter FAQ /Info
Die Arbeitsstättenregel ASR A 1.7. formuliert das wie folgt:
„Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.“
(ASR A 1.7, Abschnitt 10.2-1)
Zur konkreten Durchführung der Prüfung lautet es:
„Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.“
(ASR A 1.7, Abschnitt 10.2-2)
Langer Worte kurzer Sinn: Wir helfen Ihnen gerne und zuverlässig in punkto Sicherheit. Für die Schließkraftmessung nach ASR A 1.7 haben wir für Sie geeichte Messgeräte der neusten Generation angeschafft.